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Sie müssen mit der Anmeldung zur Theorieprüfung einen Nachweis über den Besuch des Nothelferkurses erbringen. Der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein. Zudem wird ein Sehtest verlangt – dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis durch das Strassenverkehrsamt.
Der Besuch eines Verkehrskunde-Kurses von acht Lektionen bei einem Fahrlehrer ist obligatorisch. Der Kurs muss vor der Anmeldung zur Praktischen Prüfung absolviert sein.
Absolvieren der Führerprüfung.
Führerausweis auf Probe für 3 Jahre / WAB-Kurs innerhalb von 12 Monaten
Weitere Infos: Weg zum Führerausweis